Nutzungsordnung Saal

Liebe Gäste,

wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Besucherzentrum des Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V. 

Eventuell offene Fragen zur Nutzung entnehmen Sie bitte folgender Nutzungsordnung.


Nutzungsordnung für das Fördermaschinenhaus der ehemaligen Grube Adolf

  1. Die Nutzung des Fördermaschinenhauses nebst Liegenschaften geschieht auf eigene Gefahr für Mieter, Teilnehmer und Lieferanten. Der Saal und seine Toilettenanlagen sind für maximal 100 Personen vorgesehen.

  2. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher und rechtlicher Bestimmungen.

    3.    Der Mieter und dessen Gäste verpflichten sich zum pfleglichen Umgang der Einrichtungen und               des Inventars des Besucherzentrums.

    4.    Für die Reinigung und die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Dies bedeutet, dass                     sämtliche Tische und Stühle sauber abgewaschen und in den Abstellraum zurückzustellen sind.               (10 Tische pro Wagen, 10 Stühle übereinander). Die Fußböden sind besenrein zu hinterlassen.                 Müll muss vom Mieter gesammelt und mitgenommen werden.

    5.    Ausgeliehenes Inventar ist gespült zurückzugeben, und die Küche ist sauber zu übergeben.

    6.    Der Thekenbereich muss ebenfalls sauber hinterlassen werden. Tropfgitter und Ablauf darunter               reinigen, einschließlich Fensterbank.

    7.    Im Außenbereich ist entstandener Müll (Zigarettenkippen, Deko-Reste,  zerschlagene Gläser                    usw.) zu entfernen. Dies kann auch am nächsten Tag bis 12.00 Uhr erledigt werden.

    8.   Bilder und Ausstellungsstücke dürfen nicht berührt und von Ihrem Platz entfernt werden.

    9.   Bei Nichtbeachtung wird der Verein eine Firma zur Reinigung, bzw. Nachreinigung auf Kosten                  des Mieters beauftragen. Für die Reinigung sind 2 Stunden geplant. Sollte unsere                                      Reinigungskraft wegen zu starker Verschmutzung länger brauchen, wird dieser Mehraufwand                  gesondert berechnet. (Siehe auch Menüpunkt "Mietpreise und Kaution")

   10.   Für Schäden an und im Gebäude, die der Mieter oder einer seiner Gäste verursacht, haftet der                Mieter. Das gleiche gilt für die Außenanlagen. Es handelt sich beim Mietobjekt um ein                                Industriedenkmal.

   11.    Der Zutritt zum Keller und zum Bedienstand der Fördermaschine ist grundsätzlich jedem                          Besucher untersagt.

   12.   Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen und                         Vorhänge verschlossen sind. Die Beleuchtung muss ausgeschaltet sein.

   13.   Der Mieter hat die Pflicht, zum Ablauf der Mietzeit, die Ihm überlassenen Räumlichkeiten und                    Inventargegenstände in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Schäden sind sofort zu                  melden.

   14.   Bei Stromausfällen oder dem Ausfall der Heizungsanlage ist der Beauftragte des Vereins sofort              zu informieren.

   15.  Der Eingriff in technische Anlagen des Besucherzentrums durch den Mieter ist verboten. Für                    hieraus entstandene Schäden haftet der Mieter.

   16.  Nutzungseinschränkungen durch Dritte berechtigen nicht zur Mietkürzung. Aktivitäten des                       Vereins außerhalb des gemieteten Saals sind zu dulden, soweit keine nachhaltigen Störungen                 entstehen.

   17.  Es darf kein Feuer oder Feuerwerk auf dem kompletten Gelände gemacht werden.

   18.  Der Saal darf nicht für Kommerzielle Veranstaltungen genutzt werden


Herzogenrath den 06.03.2021

Der Vorstand



Ansprechpartner des Vereins


Für die Vermietung:                                                                    Wilfried Wichura - 0170-3815452

Für die Abrechnung ggf. auch für technische Probleme:         Wilfried Wichura - 0170-3815452

Email:                                                                                           bergbaudenkmal-adolf@t-online.de



Hinweis bei Inanspruchnahme der Firma Müllejans       Getränke-Handelsunternehmen

Die Zapfanlage darf genutzt werden, wenn unser Hauslieferant die Getränke bereitstellt. Die Lieferung erfolgt auf Kommission und wird nach der Vermietung abgerechnet. Bergbaudenkmal-Grube-Adolf e.V. erstellt die Abrechnungen im Auftrag und Namen der Firma Müllejans. Es gelten die Lieferbedingungen der Firma Müllejans. Bergbaudenkmal-Grube-Adolf e.V. ist berechtigt die Zahlung an die Firma Müllejans entgegen zu nehmen. Sollte eine Rechnung der Firma Müllejans gewünscht werden, bitten wir um Nachricht.


Notruf / Brandschutz

An den Zugängen zum Saal befinden sich jeweils Feuerlöscher. Ebenso in der Küche und im Maschinensaal.