Nutzungsordnung Saal
Liebe Gäste,
wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Besucherzentrum des Bergbaudenkmal Grube Adolf e.V.
Eventuell offene Fragen zur Nutzung entnehmen Sie bitte folgender Nutzungsordnung.
Nutzungsordnung für das Fördermaschinenhaus der ehemaligen Grube Adolf
Die Nutzung des Fördermaschinenhauses nebst Liegenschaften geschieht auf eigene Gefahr für Mieter, Teilnehmer und Lieferanten. Der Saal und seine Toilettenanlagen sind für maximal 130 Personen vorgesehen.
Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher und rechtlicher Bestimmungen.
3. Der Mieter verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang der Einrichtungen und des Inventars des Besucherzentrums. Dies bedeutet, dass sämtliche Tische und Stühle sauber abgewaschen und in den Abstellraum zurückzustellen sind. (10 Tische pro Wagen, 10 Stühle übereinander). Die Fußböden sind besenrein zu hinterlassen. Angebrachte Klebebänder usw. sind zu entfernen. Reißzwecken und ähnliches sind nicht erlaubt.
4. Für die Müllentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Müll muss vom Mieter gesammelt und mitgenommen werden.
5. Ausgeliehenes Inventar ist gespült zurückzugeben, und die Küche ist sauber zu übergeben.
6. Der Thekenbereich muss ebenfalls sauber hinterlassen werden. Tropfgitter und Ablauf darunter, einschließlich der Fensterbank sind zu reinigen. Die Reinigung der Zapfanlage wird durch den Verein übernommen und in Rechnung gestellt.
7. Im Außenbereich ist entstandener Müll (Zigarettenkippen, Deko-Reste, zerschlagene Gläser usw.) zu entfernen. Dies kann auch am nächsten Tag bis 12.00 Uhr erledigt werden.
8. Bilder und Ausstellungsstücke dürfen nicht berührt und von Ihrem Platz entfernt werden.
9. Bei Nichtbeachtung wird der Verein die Reinigung, bzw. Nachreinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für die Reinigung sind 2 Stunden geplant. Sollte unsere Reinigungskraft wegen zu starker Verschmutzung länger brauchen, wird dieser Mehraufwand gesondert berechnet.
10. Für Schäden an und im Gebäude, die der Mieter oder einer seiner Gäste verursacht, haftet der Mieter. Das gleiche gilt für die Außenanlagen.
11. Der Zutritt zum Keller und zum Bedienstand der Fördermaschine ist grundsätzlich jedem Besucher untersagt.
12. Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle Fenster, Türen und Vorhänge verschlossen sind. Die Beleuchtung muss ausgeschaltet sein.
13. Der Mieter hat die Pflicht, zum Ablauf der Mietzeit, die Ihm überlassenen Räumlichkeiten und Inventargegenstände in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Schäden sind sofort zu melden.
14. Bei Stromausfällen oder dem Ausfall der Heizungsanlage ist der Beauftragte des Vereins sofort zu informieren.
15. Der Eingriff in technische Anlagen des Besucherzentrums durch den Mieter ist verboten. Für hieraus entstandene Schäden haftet der Mieter.
16. Nutzungseinschränkungen durch Dritte berechtigen nicht zur Mietkürzung. Aktivitäten des Vereins außerhalb des gemieteten Saals sind zu dulden, soweit keine nachhaltigen Störungen entstehen.
17. Es darf kein Feuer oder Feuerwerk auf dem kompletten Gelände gemacht werden.
18. Der Saal darf nicht für Kommerzielle Veranstaltungen genutzt werden
Ansprechpartner des Vereins (zur Zeit)
Für die Vermietung: Wilfried Wichura - 0170-3815452
Für die Abrechnung ggf. auch für technische Probleme: Wilfried Wichura - 0170-3815452
Hinweis bei Inanspruchnahme der Firma Müllejans Getränke-Handelsunternehmen
Die Lieferung erfolgt auf Kommission und wird nach der Vermietung abgerechnet. Bergbaudenkmal-Grube-Adolf e.V. erstellt die Abrechnungen im Auftrag und Namen der Firma Müllejans. Es gelten die Lieferbedingungen der Firma Müllejans. Bergbaudenkmal-Grube-Adolf e.V. ist berechtigt die Zahlung an die Firma Müllejans entgegen zu nehmen. Sollte eine Rechnung der Firma Müllejans gewünscht werden, bitten wir um Nachricht.
Notruf / Brandschutz
An
den Zugängen zum Saal befinden sich jeweils Feuerlöscher. Ebenso in
der Küche und im Maschinensaal.
Besonderer Hinweis
Auf dem Gelände leben auch Tiere. Insbesondere unsere Esel. Das Betreten der Gehege ist nicht erlaubt.
Achten Sie bitte auch auf Ihre Kinder.
Nicht ohne Grund ist das Füttern verboten. Esel lönnen sehr gut zubeißen und treten. Bei Nicht-beachtung kommen wir bei Schäden, schlimmer noch bei Verletzungen, nicht auf.
Der Verein arbeitet ehrenamtlich und ohne öffentliche Zuschüsse. D.h. für den Unterhalt der gesamten Anlage kommt der Verein auf. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Gelände und seiner Einrichtungen ermöglichen Sie somit auch die weitere Nutzung der Liegenschaft durch die Öffentlichkeit.
Herzogenrath, den 13. November 2023
Der Vorstand